Am 23. Februar treten Neuerungen im Reiseschutz in Kraft. Das so genannte EU-Versicherungsvermittlerrecht bringt neue Regeln für den Verkauf von Reiseversicherungen mit sich, die vor allem Agenturen betreffen. Wir erklären, was sich ab 23. Februar beim Reiseschutz für Reiseverkäufer ändert.
Die wichtigste Änderung für Reiseagenturen bei den Reiseversicherungen gibt es bei den Prämienobergrenzen. Reiseagenturen und Expedienten sollen von den strengen Auflagen der allgemeinen Versicherungsbranche befreit bleiben. Daher liegen die Höchstgrenzen bei einer Einmalversicherung für Reisevermittler künftig bei 200 Euro pro Person. Bisher lag sie bei einheitlich 500 Euro. Zudem darf die Reise bei einer Einmalpolice nicht länger als 12 Wochen dauern. Jahrespolicen dürfen die 600 Euro nicht übersteigen.
Neue Schwellen sollen Reisevermittler schützen
Sollten diese Schwellen überschritten werden, so kann der Expedient dem Kunden eine Jahrespolice verkaufen oder das Tippgebermodell in Anspruch nehmen. Dabei darf er dem Kunden nur Tipps beim Reiseversicherungsschutz geben. Die konkrete Beratung und den vertraglichen Abschluss einer Versicherung muss er aber den professionellen Versicherungsagenturen überlassen. Das war bisher schon der Fall, wenn die 500-Euro-Schwelle überschritten wurde.
Verschärfte Informationspflicht beim Reiseschutz
Des Weiteren gelten ab 23. Februar verschärfte Informationspflichten für Reiseagenturen beim Verkauf von Reiseversicherungen. Der Expedient muss den Kunden bereits vor Abschluss einer Versicherung über seine Identität als Vermittler informieren. Dazu muss er dem Kunden die Konaktdaten der Schlichtungsstelle zukommen lassen. In Deutschland ist dies der bundesweite Ombudsmann für Versicherungen. Außerdem muss der Kunde das neue Produktblatt erhalten, welches künftig Insurance Product Information Document (IPID) heißt.
Unbegrenzte Jahrespolicen
Neu ist auch, dass Jahrespolicen künftig unbegrenzt gelten. Bisher endeten sie automatisch nach fünf Jahren. Für Reiseagenturen ist dies positiv. Bedeutet es doch, dass sie jedes Jahr ihre Vertriebsprovision bekommen.
Auch wenn die Hinterlegung der neuen Regeln in den Buchungssystemen mit Aufwand verbunden war – die großen Anbieter sind eigenen Angaben fit für den 23. Februar. Amadeus, Sabre oder auch Vers4u von TUI brauchen dann nur den Aktivierungsbutton drücken, die Reiseagenturen selbst müssen sich um nichts weiter kümmern. Wenn dann eine der neuen Obergrenzen überschritten wird, sperren die Systeme automatisch die Buchungsoption und weisen auf das Tippgebermodell hin. Allerdings gibt es bis dato noch einige Spezialanbieter, die den technischen Aufwand der Umstellung bislang scheuen. Sie werden aber wohl bald nachziehen müssen.