Die Gefahr von Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DSGVO bleibt. Die Initiative von CDU/CSU, mit der teure Abmahngebühren auf Basis der neuen EU-Datenschutzgrundverorndung verhindert werden sollten, ist gescheitert.
Die Union wollte DSGVO-Abmahngebühren aussetzen. Für ein Jahr, so hieß es, sollten keine entsprechenden Gebühren bei Verstößen gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung erhoben werden können. Damit wollte man vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie private Webseitenbetreiber schützen. Diese kennen sich oftmals mit dem Thema nicht aus oder können sich die Dienste eines Datenschutzexperten nicht leisten.
DSGVO: Vorerst alles wie gehabt
Diese „Soforthilfe“ ist laut Elisabeth Winkelmeier-Becker, Rechtsexpertin der Union, „mit der SPD in dieser Form leider nicht möglich gewesen“. Nichtsdestotrotz steht der Kampf gegen den Abmahnmissbrauch nach wie vor auf der Tagesordnung. Dies ist laut Winkelmeier-Becker sogar im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bat indes seine Kollegin vom Justizministerium, Katarina Barley (SPD), das „Abmahnunwesen“ im Bezug auf die Datenschutzerklärungen deutlich zu minimieren.
Die SPD hingegen findet, man müsse das Problem mit möglichen Abmahngebühren anders angehen. Grundlegender. Sie fordert, die Anwaltsgebühren wie beim Urheberrecht zu deckeln. Ebenfalls missfällt es, dass sich Kläger bislang den Gerichtsort aussuchen können. Im Bezug auf das Kunsturheberrechtsgesetz sollten die Regeln für Fotografen und Videojournalisten neu definiert werden.
DSGVO Abmahnungen bislang nur vereinzelt
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mahnte indes, „den Teufel nicht an die Wand zu malen.“ Die befürchtete DSGVO-Abmahnwelle ist bislang nämlich ausgeblieben, auch wenn einige Anwälte „die Maschinerie bereits in Gang gesetzt haben“. Sollte sich dies aber ändern, fordet der vzbv ein schnelles Eingreifen der Politik.