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Überraschende Nachrichten von JT: JT-Kunden, die bis zum Jahresende mit dem insolventen Berliner Reiseveranstalter in den Urlaub fliegen, müssen den Reisepreis erst nach ihrer Rückkehr bezahlen. Die Gründe für diese ungewöhnliche Maßnahme erläutert der vorläufige Insolvenzverwalter, Stephan Thiemann.

Wie bereits berichtet, konnte bei intensiven Verhandlungen die Durchführung der JT-Reisen bis 31. Dezember erreicht werden. Dafür gibt es eine Reisegarantie, von der jedoch Reisen mit Air Berlin Flügen ausgenommen sind. JT konnte nach der Air Berlin Pleite aufgrund der ungewissen Zukunft keine Alternativen für die gestrichenen Flugverbindungen suchen.

JT-Kunden erhalten keine weiteren Garantien

Ungewöhnlich darf man es bezeichnen, dass JT von seinen Kunden die Bezahlung der Reise erst nach deren Rückkehr verlangt. Thiemann erklärt, wie es zu diesem Schritt kommt. Die Reisenden seien im bisherigen Umfang durch die Generali Versicherungs AG abgesichert. Darüber hinaus bekommen die Kunden jedoch keine weitergehenden Garantien von JT. Daher werden den Angaben zufolge vorab auch keine Anzahlungen bzw. die vollständige Begleichung des Reisepreises verlangt. Normalerweise können Kunden ihre Reise erst antreten, wenn der vollständige Reisepreis bezahlt ist. Denn erst dann erhalten sie die nötigen Reiseunterlagen.

Stattdessen können die JT-Kunden bis nach ihrer Rückkehr warten und dann den fälligen Reisepreis auf ein Treuhandkonto einzahlen. Thiemann nennt diesen Schritt „ein nicht selbstverständliches Entgegenkommen an die Kunden“. Für die Durchführung dieser Reisen ist laut Thiemann eine Anschubfinanzierung organisiert worden.

Fragezeichen hinten den Reisen ab 1. Januar

Noch nicht geklärt ist indes, was mit den bereits gebuchten Reisen ab 1. Januar 2018 geschieht. Hier haben Kunden teilweise schon Anzahlungen geleistet. JT hatte beteuert, dass alle Zahlungen für Reisen, die nicht mehr unter den Versicherungsschutz der Generali laufen, auf ein Treuhandkonto eingehen.