2017 führten 72 Prozent aller gebuchten Urlaube von Deutschen ins Ausland. Dass da schnell einmal etwas Unangenehmes passieren kann, ist klar. Erster Ansprechpartner beim Notfall im Ausland ist das Konsulat bzw. das Generalkonsulat. Doch nicht immer können die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik helfen.
Stellen Sie sich vor: nach einer ausgiebigen Sightseeing-Tour in Bangkok kommen Sie zurück ins Hotel und stellen fest, dass Ihr Geldbeutel mitsamt Bargeld, Kreditkarten und Reisepass verschwunden ist. Verloren, gestohlen, Sie wissen es nicht. Eine Horrovorstellung für jeden Touristen. Denn was nun tun? Ohne Reisepass kann man das Land nicht mehr verlassen. Und den Resturlaub ohne einen Cent Bargeld zu verbringen – auch kaum möglich.
Beim Notfall im Ausland zur Botschaft
In solchen Fällen ist die die deutsche Botschaft der erste Anlaufpunkt. Als Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland kann sie konsularische Hilfe leisten. Vor allem in den beliebten Urlaubszielen der Deutschen rund ums Mittelmeer, Nordafrika, im Indischen Ozean oder Asien haben die Botschaften viel zu tun. Bis zu 70.000 Fälle sind es jedes Jahr, sagt das Auswertige Amt als oberste Instanz der Botschaften.
Botschaft ist an Gesetze gebunden
Dabei sind die Mitarbeiter streng an Gesetze gebunden. Zum Einen an das so genannte Konsulargesetz, zum Anderen aber auch an die Gesetze des jeweiligen Landes. Und, so steht es auf der Homepage des Amtes: „Die Vertretungen dürfen die innerdeutschen Behörden nicht ersetzen“. Heißt im Klartext: für den abhanden gekommenen Reisepass darf das Konsulat nur ein Ersatzdokument austellen, um dem Reisenden die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Dabei ist es hilfreich, wenn man Zugriff auf eine digitale Kopie seines Reisepasses hat. Bevor man also in Ausland fährt, sollte man seinen Pass scannen und im Mailpostfach oder der Cloud ablegen.
Führerscheine oder Personalausweise dürfen die Vertretungen übrigens nicht ausstellen. Diese müssen nach Rückkehr bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden.
Geld weg: Konsulat ist kein Bankautomat
Schwieriger wird es beim Bargeld. Denn ein Konsulat ist kein Bankautomat, an dem man eben mal ein paar 100 Dollar bekommt. Die Botschaftsmitarbeiter können aber als Vermittler dienen. Sie können den Kontakt nach Hause herstellen und Mittel und Wege für schnelle Überweisungen aufzeigen.
Defintiv der falsche Ansprechpartner ist das Konsulat bei Hotelrechnungen, Bußgeldern oder Arztrechnungen. Die müssen immer aus privater Tasche bezahlt werden. Darum lohnt sich immer eine Auslandskrankenversicherung.
Beim Notfall im Ausland agiert die Botschaft als Vermittler
Wird man im Ausland in ein Strafverfahren verwickelt oder kommt irgendwie in Konflikt mit dem Gesetz, dann darf die Botschaft einen Anwalt und falls nötig einen Dolmetscher vermitteln. Ebenso werden Angehörige informiert. In ein Verfahren politisch oder diplomatisch eingreifen darf sie aber nicht.
Ähnlich verhält es sich bei Rettungsaktionen. In Vermisstenfällen orgsanisieren die Auslandsvertretungen zwar die Suchaktionen, kommen aber meistens nicht dafür finanziell auf. In Todesfällen informieren die Botschaften die Angehörigen und stellen den Kontakt zu örtlichen Bestattungsinstituten her, die dann bei den Formalitäten helfen. Kosten für eine Überführung des Leichnams nach Deutschland übernimmt die Botschaft nicht.
Notfallliste des Auswertigen Amtes
Bei politischen Unruhen oder im Katastrophenfall sorgt das Auswertige Amt durch die Botschaften jedoch dafür, dass deutsche Staatsbürger das betroffene Gebiet schnellstmöglich verlassen. Darum ist es immer sinnvoll, sich bereits vor Anreise in eine Liste des Auswertigen Amtes eintragen zu lassen.
Bei Pauschalreisenden ist Veranstalter in der Pflicht
Für Individualtouristen ist die deutsche Botschaft die erste Anlaufstelle beim Notfall im Ausland. Anders bei Pauschalreisenden. Hier steht der Veranstalter in der Pflicht. In Katastrophenfällen – wie zum Beispiel im Fall von Hurrican Maria in der Karibik – werden die Urlauber kostenlos zurück nach Deutschland gebracht. Auch bei kleineren Angelegenheiten wie eben dem Verlust von Bargeld oder des Passes, kann der Veranstalter helfen bzw. Kontakte vermitteln.